Die EEG-Direktvermarktung ist neben der herkömmlichen EEG-Einspeisung eine Veräußerungsform, mit der der Betreiber einer EEG-Anlage den in seiner Anlage erzeugten Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas mithilfe eines Direktvermarktungsunternehmers an Dritte veräußert. Voraussetzung für die EEG-Direktvermarktung von EEG-Anlagen ist, dass die Anlagen fernsteuerbar sind. Dazu muss die Anlage die technischen Einrichtungen haben, damit der Direktvermarktungsunternehmer für eine bedarfsgerechte Einspeisung des Stroms aus der Anlage sorgen und die Anlage erforderlichenfalls ferngesteuert herunterregeln kann.
Die bedarfsgerechte Stromerzeugung fördert die Marktintegration von EEG-Anlagen. Die Stromproduktion soll in den Zeiten mit hoher Stromnachfrage und entsprechend hohen Börsenpreisen groß, in Zeiten niedrigen Strombedarfs und niedriger Börsenpreise hingegen gering sein. Die Direktvermarktungsunternehmen regeln die Stromproduktion je nach Strombedarf und Preisniveau mit dem Ziel, dass der Anlagenbetreiber, der seinen Strom direktvermarktet, möglichst viel Strom zu Spitzenzeiten produziert und verkauft.
Als Direktvermarktungsunternehmer übernimmt E.ON die Vermarktung des Stroms von EEG-Anlagenbetreibern und stellt einen möglichst optimalen Vermarktungserfolg sicher.